Ladungssicherung gemäß VDI 2700
Steuerfrei nach § 4 Nr. 21 UStG
Gebühr pro Person
inkl. Verpflegung
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Termine
- 12.03.2025 08:00 - 16:30 Anmelden
- Anmeldefrist: 05.03.2025
- Referent: geprüfter Fachausbilder
- Standort: Ludwigshafen
- 21.05.2025 08:00 - 16:30 Anmelden
- Anmeldefrist: 14.05.2025
- Referent: geprüfter Fachausbilder
- Standort: Ludwigshafen
- 27.08.2025 08:00 - 16:30 Anmelden
- Anmeldefrist: 20.08.2025
- Referent: geprüfter Fachausbilder
- Standort: Ludwigshafen
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Seminarbeschreibung
Sicherer Transport Ihrer Baumaschinen und Baumaterialien
Ladungssicherung (gemäß VDI 2700) gehört zu den Pflichten, die gerne etwas stiefmütterlich behandelt werden. Teilweise aus Unwissenheit oder einfach aus Zeitdruck wird es mit der richtigen Sicherung der Ladung nicht immer so genau genommen. Dabei riskiert man nicht nur die eigene Gesundheit und die Sicherheit anderer, sondern auch saftige Geldbußen. Dies gilt nicht nur für die Fahrer, denn Transportunternehmer und Verlader sind hier ebenso in der Verantwortung.
Inhalte:
- Rechtliche und physikalische Grundlagen der Ladungssicherung
- Arten der Ladungssicherung
- Zurrmittel, Sicherungskräfte
- Verwendung und Überprüfung von Haltevorrichtungen
- Praktische Anwendung
Am Ende wird die Teilnahme an der Schulung schriftlich bestätigt.
Voraussetzungen:
- 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung
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Teilnahmebedingungen
- § 1 Gültigkeit
- Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Seminare, Schulungen und sonstigen Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen (nachfolgend auch "Veranstalter") des Auftragnehmers (nachfolgend auch „Veranstalter“ genannt).
- Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers (nachfolgend auch „Teilnehmer“ genannt) erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, es liegt seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vor. Auch wenn der Veranstalter in Kenntnis von diesen Vertragsbedingungen abweichende oder entgegen-stehende Bedingungen des Auftraggebers die Veranstaltung vorbehaltlos ausführt, bedeutet dies keine Zustimmung – auch in diesem Fall gelten diese Teilnahmebedingungen. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
- Diese Teilnahmebedingungen gelten gegenüber einem Unternehmer, ei-ner juristischen Person des öffentlichen Rechts und einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gem. § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB sowie gegen-über Verbrauchern.
- § 2 Anmeldung
- Die Anmeldung muss schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist verbindlich.
- Ein Recht auf Teilnahme an Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
- Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Anmeldung gegenüber dem Auftraggeber schriftlich oder per Textform bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für Änderungen des Formerfordernisses.
- § 3 Zahlungsbedingungen
- Der Teilnehmer erhält über sämtliche Kosten eine Rechnung. Die Teilnahmegebühr ist gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen, jedoch spätestens bis Veranstaltungsbeginn zu begleichen.
- Alle Preise (einschließlich Stornogebühren) verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher, so verstehen sich alle angegebenen Preise als Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
- § 4 Unterkunft und Verpflegung
- Die Kosten für Verpflegung während der Veranstaltung sind gemäß Veranstaltungsangeboten des Auftragsnehmers in den Teilnahmegebühren enthalten. Bei mehrtägigen Veranstaltungen übernimmt der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers die Reservierung eines Zimmers. Buchungen von Übernachtungen erfolgen stets im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers.
- Soweit der Teilnehmer selbst oder über den Auftragnehmer Übernachtungen im Hotel gebucht hat, gelten die Bedingungen des jeweiligen Hotels für die Stornierung. Stornierungen des Hotels (bei Absage der Veranstaltung oder der Teilnahme des Teilnehmers) muss der Teilnehmer stets selbst vornehmen.
- § 5 Rücktritt oder Nichtteilnahme
- Bei Stornierung der Anmeldung von Veransaltungen, die dem Veranstalter bis spätestens 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vorliegt, wird eine Bearbeitungsgebühr (Storno) in Höhe von € 25,00 je Teilnehmer erhoben. Erfolgt eine spätere oder keine Absage oder erscheint der Teilnehmer nur zeitweise zur Veranstaltung, sind grundsätzlich die vollen Teilnahmekosten zu entrichten. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, dem Veranstalter nachzuweisen, dass Bearbeitungsgebühren in geringerer Höhe als die Pauschale angefallen sind. Der Veranstalter behält sich vor, einen entstandenen höheren Schaden konkret geltend zu machen. Ein Ersatzteilnehmer kann vor Veranstaltungsbeginn benannt werden. Der Rücktritt ist schriftlich oder per Textform an den Veranstalter zu richten.
- Vorsehende Regelung gilt nicht, falls der vom Teilnehmer vorgenommene Rücktritt vom Veranstalter zu vertreten ist.
- § 6 Absage von Veranstaltungen
- Veranstaltungen können aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Referentenausfall (z.B. wegen Erkrankung) und bei zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt oder verlegt werden. Im Fall der Absage werden bereits bezahlte Gebühren voll zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen für den Teilnehmer nicht; insbesondere wegen eventueller Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet.
- Der Veranstalter behält sich den Wechsel angekündigter Referenten aus organisatorischen Gründen vor. Der Teilnehmer ist bei Referentenwechsel weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Teilnahmegebühr berechtigt.
- Änderungen und Ergänzungen des Seminarablaufs bleiben vorbehalten. Gleiches gilt auch bei einem eventuell erforderlichen Veranstaltungswechsel, sofern dies für den Teilnehmer zumutbar ist.
- § 7 Haftung und Nutzung von Veranstaltungsunterlagen
- Der Auftragnehmer haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit des Veranstalters sowie Vorsatz und Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen haftet der Veranstalter nach gesetzlichen Vorschriften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist jedoch die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Für Schäden, die auf fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Lehr- und Fortbildungsveranstaltung und/oder der Veranstaltungsunterlagen beruhen, besteht für den Auftragnehmer keine Haftung, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vor oder es handelt sich um einen aufgrund einer solchen Pflichtverletzung sich ergebenden Personenschaden.
- Eine eventuelle Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Der Veranstalter übernimmt keine Obhutsverpflichtung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gegenständen aller Art während der Veranstaltung; für entsprechende Vorsorgemaßnahmen hat der Teilnehmer selbst Sorge zu tragen.
- Das schriftliche Begleitmaterial sowie die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt oder dürfen insoweit nicht ohne Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt oder verbreitet werden.
- § 8 Datenschutz
Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
- § 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Der zugrundeliegende Vertrag sowie diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland .
- Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung der Geschäftssitz des Auftragnehmers oder – nach seiner Wahl – der Sitz der Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat.
- Auftragnehmer
abvt GmbH, 67063 Ludwigshafen
- § 1 Gültigkeit